> Hunde> KatzenAktuellAus aller WeltMensch & Tier

Flucht mit Tier | was zu tun ist und wie du helfen kannst

In deutschen Flüchtlingsunterkünften ist die Mitnahme von Tieren meist immer noch nicht erlaubt. Deshalb sind viele Geflüchtete mit Haustier auf private Unterkünfte und Hilfe angewiesen. Wer möchte denn schon nach der gemeinsamen Flucht seinen treuen Begleiter abgeben? Verständlich, dass sich Betroffene auf die Suche nach Alternativen machen.

Auch der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Menschen und Tiere nicht getrennt werden! Tipps, wie man helfen kann und welche Maßnahmen rund ums Tier getroffen werden sollten, erklärt er hier.

Trennungen vermeiden

„Für die geflüchteten Menschen, die alles zurücklassen mussten, sind ihre Tiere eine wichtige Stütze. Wenn immer möglich, sollte eine Trennung vermieden werden. Private Unterkünfte, in denen Tiere willkommen sind, sind daher ein wahrer Segen“, sagt Luca Secker. Sie ist Fachreferentin für Heimtiere vom Deutschen Tierschutzbund. Aufgrund der Sprachbarriere sei es wichtig, Ukrainer mit Tieren zu unterstützen. Vor allem bei der Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt, nötige Behandlungen beim Tierarzt oder der Registrierung des Tieres in einem Haustierregister.

Tollwut-Check, Kennzeichnung und Registrierung

Die Einreise nach Deutschland ist für Hunde und Katzen von ukrainischen Geflüchteten momentan auch ohne die sonst notwendige Tollwut-Impfung und andere Dokumente möglich. Nach der Ankunft sind die Geflüchteten aber aufgefordert, sich beim Veterinäramt zu melden und die mitgereisten Tiere anzumelden.

Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich dafür eingesetzt, die Aufnahme von Flüchtlingen und ihren Tieren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Tatsächlich haben sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser1 als auch die Bundesländer2 mittlerweile dafür ausgesprochen, Menschen und Tiere nicht zu trennen. Aber nur, wenn bereits eine Unterkunft gefunden ist.

Warum das so möglich ist?

Weil das Tollwutrisiko verschwindend gering ist. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts3 liegt die Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:300.000. In der Regel wird das zuständige Veterinäramt als Maßnahmen aber eine klinische Untersuchung, eine Impfung gegen Tollwut sowie – falls noch nicht vorhanden – die Kennzeichnung des Tieres via Mikrochip anordnen.

Was sonst noch zu tun ist?

Die Tierhalter sollten ihr Tier mit der Chipnummer anschließend bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registrieren. Die kostenfreie Registrierung hilft, den tierischen Liebling schnell wiederzufinden, sollte das Tier in der neuen, ungewohnten Umgebung entlaufen. Für Ukrainer mit Tieren bietet FINDEFIX rund um die Uhr einen vereinfachten Service4 an.

Aufnahme von Mensch und Tier darf nicht verwehrt werden

Du wohnst in einer Mietswohnung und möchtest Geflüchtete aufnehmen? Dies kannst du für sechs bis acht Wochen problemlos tun, auch ohne deinen Vermieter zu informieren – darauf weist der Deutsche Mieterbund5 hin. „Auch ein vorübergehender „Besuch“ mit Hund oder Katze kann nicht verwehrt werden, es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten „Listenhund“, erklärt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund.

„Bei den von Ukrainern mitgebrachten Tieren handelt es sich meist um Katzen oder kleine und mittelgroße Hunde, deren Mitnahme in die Mietwohnung kein Problem sein dürfe. Für mögliche vom Tier verursachte Schäden haftet jedoch der Mieter.“

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / Nick Harwart, Titelbild: Geflüchtete mit Tier

Quellen: 1 Schreiben von Nancy Faeser an den Deutschen Tierschutzbund vom 11.03.2022, 2 Meldung des Umweltministeriums NRW3 StIKo Vet4 FINDEFIX.com Mieterbund.de

Teilen
×