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Warum die Polizeihunde in NRW im Dienst bleiben dürfen

In Berlin als auch in anderen Bundesländern dürfen Polizeihunde seit Anfang des Jahres vorerst nicht mehr eingesetzt werden. Grund dafür ist eine Änderung am Tierschutzgesetz. Ausschließlich in Nordrhein-Westfalen dürfen sie künftig die Gegend sicher schnuppern.

Schon gewusst?

Die Polizei in NRW hat aktuell 324 Diensthunde, diese sind auf 47 Kreispolizeibehörden verteilt und arbeiten laut Ministeriumsangaben bloß als Schutzhunde. 200 der Vierbeiner sind als Spürhunde unterwegs und erschnüffeln Rauschgift, Sprengstoff, Banknoten, Datenspeicher als auch Personen. Des Weiteren gibt es 37 Diensthunde. Dies seien Leichenspürhunde, Brandmittelspürhunde oder Hunde, die in der Zucht eingesetzt werden.

Die Gesetzeslage

Laut Tierschutzgesetz gilt seit 1. Januar 2022: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

Warum ausgerechnet NRW?

Laut einer Sprecherin des Innenministeriums verzichte die Polizei NRW bei der zentralen Fortbildung der Polizeihunde bereits seit mehreren Jahren auf den Einsatz von Stachelhalsbändern – und das mit Erfolg. Stattdessen würden sie die Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung durchführen. Bei der Spürhundeausbildung und dem Spürhundeeinsatz würden daher keine Einschränkungen erwartet.
NRW kann also als gutes Beispiel vorangehen!

Foto: AdobeStock_218394722.jpeg

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