Was die neue EU-Verordnung für dich, deinen Hund und deine Katze bedeutet

Das Europäische Parlament hat am 28. April 2026 die ersten EU-weit geltenden Mindeststandards für Hunde und Katzen beschlossen.

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Erste EU-Verordnung für Hunde und Katzen verabschiedet: Was sich jetzt ändert

Mikrochip-Pflicht, Zuchtverbote und neue Schutzstandards für rund 44 Prozent aller EU-Haushalte mit Heimtier. Das Europäische Parlament hat am 28. April 2026 die ersten EU-weit geltenden Mindeststandards für Hunde und Katzen beschlossen. Wir zeigen dir, was sich für dich, deinen Hund und deine Katze konkret ändert.

Lesezeit ca. 7 Minuten Redaktion good4pets.de Veröffentlicht am 29.04.2026

Was die neue Verordnung regelt

Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen hat das Europäische Parlament am 28. April 2026 in Straßburg die erste EU-weit geltende Verordnung zum Wohlergehen und zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Bis dahin galten in den 27 Mitgliedsstaaten keine einheitlichen Tierschutznormen für Heimtiere. Die neue Verordnung schließt diese Lücke. Sie legt erstmals EU-weit verbindliche Mindeststandards für Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und Umgang mit Hunden und Katzen fest. Im Zentrum steht die durchgängige Identifikation aller Tiere, vom Züchter über den Handel bis in deinen Haushalt.

Mikrochip-Pflicht und nationale Datenbank

Künftig müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, einschließlich der Tiere in privatem Besitz, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Diese Datenbanken sollen interoperabel ausgestaltet sein, sodass dein Tier auch grenzüberschreitend nachverfolgbar bleibt. Damit erhält Europa erstmals ein lückenloses Identifikationssystem für seine beiden wichtigsten Heimtierarten.

Übergangsfristen im Überblick

Vier Jahre für Verkäufer, Züchter und Tierheime. Zehn Jahre für private Hundehalter. 15 Jahre für private Katzenhalter. Tiere aus Nicht-EU-Ländern müssen vor der Einreise gechippt und registriert sein. Privatpersonen, die ihren Hund oder ihre Katze in die EU mitbringen, müssen mindestens fünf Arbeitstage vor Einreise vorregistrieren.

Was die Mikrochip-Pflicht für dich bedeutet

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Wenn du einen Hund hältst, musst du dein Tier spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten gechippt und registriert haben. Hast du eine Katze, hast du dafür sogar 15 Jahre Zeit. Wichtig: Die Pflicht gilt für alle Tiere, also auch für reine Wohnungskatzen und für kastrierte Tiere. Bisher waren in vielen EU-Ländern nur freilaufende, fortpflanzungsfähige Katzen erfasst, oft auch nur in einzelnen Regionen oder Kommunen. Mit der neuen Verordnung wird daraus erstmals ein durchgängiger EU-Standard.

Wer sein Tier von einem Züchter, einem Verkäufer oder aus einem Tierheim übernimmt, kann darauf vertrauen, dass dort schon nach vier Jahren die volle Pflicht greift. Damit wird nachvollziehbar, woher ein Tier kommt und wer für seinen Schutz verantwortlich ist.

Schluss mit Inzucht, Qualzucht und harten Halsbändern

Die Verordnung untersagt die Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen, zwischen Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Außerdem ist eine Zucht verboten, die anstrebt, Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können. Damit fallen klassische Qualzucht-Praktiken erstmals unter ein gesamteuropäisches Verbot.

Verboten werden zudem Verstümmelungen von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. Untersagt sind das Anbinden an Gegenständen, sofern dies nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern, die keine integrierte Sicherheitsvorrichtung besitzen.

Strengere Regeln bei der Einfuhr

Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor der Einreise gechippt und in einer nationalen Datenbank registriert sein. Privatpersonen, die ihren Hund oder ihre Katze in die EU mitbringen, müssen mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise vorregistrieren, sofern das Tier nicht bereits in der Datenbank eines anderen EU-Staates erfasst ist. Damit soll der illegale Welpenhandel deutlich erschwert werden.

Hintergrund in Zahlen

Etwa 44 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger leben mit einem Heimtier. 74 Prozent halten den bestehenden Schutz für unzureichend. Der Handel mit Hunden und Katzen erreicht laut Europäischer Kommission einen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Rund 60 Prozent der Besitzerinnen und Besitzer kaufen ihren Hund oder ihre Katze online. Die Kommission hatte den Verordnungsvorschlag am 7. Dezember 2023 vorgelegt, die politische Einigung mit dem Rat erfolgte am 25. November 2025.

Wie es jetzt weitergeht

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Dieser Schritt gilt nach der Trilog-Einigung als Formalität. Anschließend beginnt die schrittweise Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Berichterstatterin im Parlament war Veronika Vrecionová, Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

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Häufige Fragen

Ab wann muss mein Hund einen Mikrochip haben?

Für private Hundehalterinnen und Hundehalter gilt die Pflicht zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit.

Ab wann muss meine Katze einen Mikrochip haben?

Für private Katzenhalterinnen und Katzenhalter sieht die Verordnung eine Übergangsfrist von 15 Jahren vor. Die Pflicht gilt für alle Katzen, also auch für reine Wohnungstiere und kastrierte Tiere.

Was bedeutet das Verbot von Stachel- und Würgehalsbändern konkret?

Untersagt sind Stachel- und Würgehalsbänder, die keine integrierte Sicherheitsvorrichtung besitzen. Empfehlenswert sind Brustgeschirre oder gut sitzende Halsbänder ohne Zugmechanik.

Was ändert sich beim Kauf eines Welpen aus dem Ausland?

Hunde und Katzen, die aus Nicht-EU-Ländern zum Verkauf eingeführt werden, müssen vor der Einreise gechippt und registriert sein. Wenn du dein Tier privat in die EU mitbringst, musst du es mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer EU-Datenbank vorregistrieren.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Sie muss zunächst noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Dieser Schritt gilt nach der Trilog-Einigung als Formalität. Anschließend beginnt die schrittweise Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.

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