Zum ersten Mal gelten für Hunde und Katzen in ganz Europa dieselben Grundregeln. Wir erklären, was drinsteht und was das für dich heißt.
Was in der neuen EU-Verordnung steht
Rat und Europäisches Parlament haben sich auf die erste EU-weite Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geeinigt. Was bisher in jedem Land und teils in jedem Bundesland anders geregelt war, bekommt damit einen gemeinsamen Rahmen.
Die wichtigsten Punkte:
Das steht drin
Alle Hunde und Katzen müssen gechippt und in einer Datenbank registriert sein, bevor sie verkauft oder abgegeben werden. Die Zucht wird beschränkt, bestimmte Praktiken wie enge Inzucht sind verboten. Tiere mit extremen, gesundheitsschädlichen Merkmalen dürfen nicht mehr auf Ausstellungen gezeigt werden. Schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren von Ohren und Rute sind verboten, außer sie sind medizinisch nötig. Importe aus Nicht-EU-Ländern brauchen gleichwertige Standards.
Was das für dich als Halter heißt
Für die meisten verantwortungsvollen Halter ändert sich im Alltag wenig, vieles davon ist längst guter Standard. Wichtig wird die lückenlose Kennzeichnung und Registrierung: Ein Chip allein reicht nicht, dein Hund muss auch in einer Datenbank eingetragen sein, sonst ist er im Fundfall anonym.
Der größere Hebel liegt beim Kauf. Wer Tiere mit extremen Merkmalen nicht mehr nachfragt und nur bei seriösen Stellen kauft, sorgt dafür, dass sich Qualzucht nicht mehr lohnt. Genau hier wirkt die Verordnung langfristig.
Wann die Regeln greifen
Wichtig zur Einordnung: Die Verordnung gilt erst zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung, für Teile gibt es längere Übergangsfristen. Sie ist beschlossen, aber nicht von heute auf morgen scharf. Bis dahin bleibt der nationale Rahmen maßgeblich.
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Jetzt ansehen MINERVA CampusHäufige Fragen
Muss ich meinen Hund jetzt sofort chippen und registrieren lassen?
Die EU-Pflicht greift mit den Übergangsfristen. Unabhängig davon ist die Registrierung bei Tasso oder Findefix schon heute kostenlos und sinnvoll, damit dein Hund im Fundfall zugeordnet werden kann.
Betrifft die Verordnung auch Mischlinge und Katzen?
Ja. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt für Hunde und Katzen, unabhängig von der Rasse.
Sind kurznasige Rassen jetzt verboten?
Nein. Verboten wird nicht die Rasse, sondern das Ausstellen von Tieren mit extremen, gesundheitsschädlichen Merkmalen, dazu kommen Zuchtbeschränkungen.


