Animal Hoarding erkennen und richtig melden

Der Deutsche Tierschutzbund hat für 2025 rund 13.275 betroffene Tiere gezählt. Woran du einen Verdacht festmachst, an wen du dich wendest und was danach passiert.

Mehrere Katzen auf engem Raum in einer Wohnung

Animal Hoarding sieht von außen oft aus wie Tierliebe, die aus dem Ruder gelaufen ist. Tatsächlich gehört der Verdacht ins Veterinäramt, und je früher jemand hinsieht, desto mehr Tiere kommen lebend heraus.

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Schnell zum passenden Abschnitt: Woran du es erkennst Was du tun kannst Häufige Fragen

Tierliebe ist es nicht

Der Begriff Animal Hoarding wird meist mit Tiersammelsucht übersetzt. Der Deutsche Tierschutzbund beschreibt damit ein Krankheitsbild, bei dem Menschen so viele Tiere halten, dass sie sie nicht mehr angemessen versorgen können: zu wenig Futter und Wasser, vernachlässigte Hygiene, keine tierärztliche Betreuung. Und, das ist der entscheidende Punkt, die Halterinnen und Halter erkennen häufig selbst nicht, wie schlecht es ihren Tieren geht.

In der Fachliteratur steht seit 1999 eine Arbeitsdefinition, die bis heute benutzt wird. Sie stammt von dem Tiermediziner Gary J. Patronek und beschreibt vier Merkmale, die zusammen auftreten müssen: eine ungewöhnlich hohe Zahl an Tieren, das Unterschreiten von Mindeststandards bei Ernährung, Hygiene und tierärztlicher Versorgung, das Verleugnen des sich verschlechternden Zustands und das Weitersammeln trotz allem.

Die Zahl allein sagt nichts

Wer fünf Katzen hält und sie alle gut versorgt, ist kein Fall für das Veterinäramt. Wer drei Hunde hält und keinen davon tierärztlich behandeln lässt, sehr wohl. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern das Verhältnis zwischen Menge und Versorgung.

Woran du einen Verdacht festmachst

Von außen ist ein Haushalt selten einsehbar. Was auffällt, sind meistens Nebenwirkungen: Geruch, Lärm, der Zustand einzelner Tiere, die kurz zu sehen sind. Diese Beobachtungen zusammen ergeben ein Bild, einzeln beweisen sie nichts.

Beobachtungen, die zusammen einen Verdacht tragen

  • Anhaltender Geruch nach Kot und Urin, der bis ins Treppenhaus oder auf die Straße zieht
  • Tiere, die sichtbar abgemagert sind, struppiges Fell haben oder humpeln
  • Fenster, die dauerhaft verhängt oder zugeklebt sind
  • Ständig wechselnde, immer neue Tiere, oft Nachwuchs aus ungeplanter Vermehrung
  • Die Person wehrt jedes Gespräch über die Tiere ab oder lässt niemanden in die Wohnung
  • Müll, der sich stapelt, und ein Haushalt, der sichtbar nicht mehr geführt wird

Der Deutsche Tierschutzbund stellt für genau diesen Fall eine Checkliste zum Ankreuzen bereit. Sie fragt Unterbringung, Fütterung, Pflege, Vermehrung und Verhalten der Tiere ab und zusätzlich das Verhalten der haltenden Person. Wer sie vor der Meldung ausfüllt, liefert dem Amt brauchbare Angaben statt eines Bauchgefühls.

Die bekannte Zahl ist die kleinere

Für das Jahr 2025 hat der Deutsche Tierschutzbund 150 Fälle mit mindestens 13.275 betroffenen Tieren dokumentiert. Das sind die Fälle, die dem Verband gemeldet wurden. Wie viele es tatsächlich sind, war lange unbekannt, weil niemand systematisch bei den Behörden nachgefragt hatte.

Das hat sich im August 2026 geändert. Der Verband hat gemeinsam mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Forschungsgruppe Mensch-Tier-Beziehung der TU Dresden und dem Verein TierSucht die Veterinärämter befragt. Gut vier von fünf Ämtern haben geantwortet. Für das Jahr 2023 kamen dabei 343 Fälle zusammen, im Schnitt 47,5 Tiere je Fall. Statistisch ist das fast jeden Tag einer.

Ein Befund, der hängen bleibt

Drei Viertel der betroffenen Personen waren den Behörden bereits bekannt. Über ein Viertel davon durch frühere Fälle von Animal Hoarding.

Was du tun kannst, Schritt für Schritt

Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt für diesen Fall eine klare Reihenfolge. Der zweite Punkt ist unsere Ergänzung, er ergibt sich aus der Checkliste des Verbands.

1. Das Gespräch suchen. Wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, ist das persönliche Gespräch der beste Einstieg. Betroffene nehmen Hilfe eher an, wenn sie nicht sofort vorgeführt werden.

2. Beobachtungen festhalten. Notiere Datum, Uhrzeit und was genau du gesehen oder gerochen hast. Die Checkliste des Verbands ist dafür gedacht. Fotos nur, wo du sie ohne Weiteres machen darfst, also nicht durch fremde Fenster und nicht auf fremdem Grundstück.

3. Das Veterinäramt einschalten. Sind die Tiere bereits in schlechtem Zustand und zeigt die haltende Person keine Einsicht, ist das zuständige Veterinäramt die richtige Adresse. Es sitzt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Tiere ist die Polizei der schnellere Weg, weil sie auch nachts erreichbar ist.

4. Dem Tierheim helfen. Die beschlagnahmten Tiere landen im örtlichen Tierheim, oft dutzendweise auf einmal, häufig krank und scheu. Sach- und Geldspenden, ehrenamtliche Hilfe oder die Aufnahme eines der Tiere sind an dieser Stelle das Wirksamste, was Privatleute tun können.

Was du nicht tun solltest

Keine Tiere auf eigene Faust mitnehmen, auch nicht in bester Absicht. Das kann als Diebstahl gewertet werden, und es zerstört die Beweislage, die das Amt für eine Fortnahme braucht. Ebenso wenig hilft es, die Person öffentlich anzuprangern. Wer sich bedroht fühlt, macht dicht, und die Tiere bleiben, wo sie sind.

Was die Behörde darf

Die rechtliche Grundlage steht im Tierschutzgesetz. Nach § 2 muss, wer ein Tier hält, es artgerecht ernähren, pflegen und unterbringen und über die dafür nötigen Kenntnisse verfügen. Genau daran wird gemessen.

Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie nach § 16a Absatz 1 Nummer 2 ein Tier fortnehmen, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes erheblich vernachlässigt ist, und es auf Kosten der haltenden Person anderweitig unterbringen. Und sie kann nach Nummer 3 das Halten und Betreuen von Tieren untersagen, wenn jemand wiederholt oder grob gegen § 2 verstoßen und den Tieren dadurch erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen zugefügt hat. Dieses Verbot gilt nicht für immer: Auf Antrag ist das Halten wieder zu gestatten, wenn der Grund für die Annahme weiterer Verstöße entfallen ist.

Daneben steht § 17. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Wort Animal Hoarding kommt im Tierschutzgesetz übrigens nicht vor. Geahndet wird nicht das Sammeln, sondern das, was den Tieren dabei geschieht.

Warum der Kreislauf so oft von vorn beginnt

Die Beschlagnahmung beendet akutes Leid. Sie löst das Problem aber nicht, wenn die betroffene Person danach ohne Unterstützung bleibt. Eine systematische Übersichtsarbeit von 2023 hat die verfügbaren Studien zusammengetragen, insgesamt 538 betroffene Personen. Die Rückfallquoten lagen darin zwischen 13 und 41 Prozent.

Dass es überhaupt an Hilfe fehlt, hat auch mit der Einordnung zu tun. Eine eigenständige Diagnose ist Animal Hoarding bis heute nicht. Im DSM-5 gibt es seit 2013 die Hortungsstörung, und Animal Hoarding gilt fachlich als besondere Ausprägung davon. Eine eigene Kategorie, an die sich Behandlungsangebote und Kostenübernahmen hängen ließen, existiert nicht. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb unter anderem, Animal Hoarding als eigenständiges Krankheitsbild anzuerkennen, dazu ein bundesweites Register für einschlägig auffällige Halterinnen und Halter und eine verlässliche Finanzierung der Tierheime, die die Tiere aufnehmen.

Nina Brakebusch, die das Forschungsprojekt beim Deutschen Tierschutzbund leitet, formuliert es so: „Auch, wenn die Beschlagnahmung der Tiere akutes Tierleid beendet, beginnt der Kreislauf immer wieder von vorn, wenn betroffene Menschen keine passende Unterstützung erhalten.“

Häufige Fragen

Ab wie vielen Tieren spricht man von Animal Hoarding?

Es gibt keine Grenze, ab der eine Haltung automatisch Animal Hoarding ist. Die Fachdefinition verlangt, dass mehrere Merkmale zusammenkommen: eine ungewöhnlich hohe Zahl an Tieren, das Unterschreiten von Mindeststandards bei Ernährung, Hygiene und tierärztlicher Versorgung und die fehlende Einsicht in den Zustand der Tiere. In der ältesten Auswertung von 54 Fällen lag die mittlere Zahl bei 39 Tieren je Haushalt, es gab aber auch Fälle mit mehr als 100 Tieren.

An wen wende ich mich mit einem Verdacht?

An das Veterinäramt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Es ist die Fachbehörde und darf die Wohnung im Rahmen seiner Befugnisse betreten. Bei akuter Gefahr, etwa wenn Tiere ohne Wasser in der Hitze sitzen, ist die Polizei der schnellere Weg.

Was soll ich dem Amt mitgeben?

Ort, Zeitpunkt und die konkrete Beobachtung, möglichst mit Datum. Je genauer der Hinweis ist, desto belastbarer ist er. Die Checkliste des Deutschen Tierschutzbundes führt die Punkte auf, auf die es ankommt.

Sind die Betroffenen einfach nur tierlieb?

Viele meinen es subjektiv gut, und genau das macht die Sache so schwierig. Die fehlende Einsicht in den Zustand der Tiere gehört zum Störungsbild dazu. Deshalb führen Appelle an die Vernunft selten weiter, und deshalb braucht es die Behörde.

Warum reicht es nicht, die Tiere wegzunehmen?

Weil die Ursache bleibt. Drei Viertel der Betroffenen waren den Behörden schon vorher bekannt, und die Rückfallquoten in der Forschungsliteratur liegen zwischen 13 und 41 Prozent. Ohne psychosoziale Begleitung beginnt der Kreislauf oft von vorn, meist mit anderen Tieren.

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