Achtung, angeleint! | Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Herrlich, der Frühling kommt! Die Bäume werden grüner, das frische Gras sprießt, Blumen fangen langsam an zu blühen – uns zieht es endlich wieder in die wilde Natur.
Aber aufgepasst
Ab dem 1. März, bzw. in einigen Bundesländern ab dem 1. April bis zum 15. Juli ist die Brut- und Setzzeit. Der Begriff beschreibt, den Zeitraum, in dem Wildtiere brüten und ihren Nachwuchs bekommen. Das heißt, es ist Anleinen angesagt.
Freilaufende Hunde müssen im Wald oder in der freien Landschaft, wie großen Wiesen an der Leine geführt werden. Das betrifft den Raum außerhalb bebauter Gebiete, wie Wald, Wege, Wiesen und Gewässer. Innerörtliche Grünanlagen sind nicht davon betroffen. Geschützt werden sollen Wildtiere und ihre Jungen – aber auch der eigene Hund!
Jagdgesetz in Brandenburg erlaubt, wildernde Hunde zu töten
Tatsächlich sind Jäger dazu befugt, im Notfall, zum Gewehr zu greifen. Im Jagdgesetz für das Land Brandenburg steht geschrieben (Paragraf 40): „Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten.“ Als wildernd werden Hunde bezeichnet, die sich im Jagdgebiet ohne die Einwirkung der führenden Person, aufhalten – und als streunend Katzen, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt haben.
Warum ist das Thema so relevant?
Viele Vögel brüten direkt am Boden. Andere Wildtiere wie zum Beispiel Rehe gebären ihre Kitze auf Wiesen und Feldern. Durch streunende, schnüffelnde und im schlimmsten Fall jagende Hunde werden die Tiere aufgescheucht und verjagt. So kann es dazu kommen, dass ein Elterntier vor Schreck das Nest, den Bau oder die Kinderstube verlässt und ggf. nicht mehr zurückkehrt. Dadurch können die Eier oder Jungtiere zu kalt werden und sterben.
Zudem können beispielsweise Rehkitze als auch Elterntiere von freilaufenden Hunden gejagt und im schlimmsten Fall verletzt oder getötet werden. Um dies zu verhindern und die Wildtiere friedlich aufwachsen zu lassen, sollte der Halter auf den Leinenzwang oder die Leinenempfehlung hören.
Hundebesitzer, die diese Regelung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Übersicht
Bundesland | Leinenpflicht | Zeitraum | Hinweise |
Baden-Württemberg | Ja | 16. Februar bis 15. April | Die Untere Jagdbehörde kann für den Zeitraum der allgemeinen Schonzeit (16. Februar bis 15. April) und in Zeiten der Brut- und Aufzuchtszeit durch Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete anordnen, dass beim Betreten der Gebiete zum Zwecke der Erholung Hunde an der Leine zu führen sind. |
Bayern | Nein | ||
Berlin | Ja | Ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht in Waldflächen “die nicht dafür vom Eigentümer oder sonstigen Berechtigten freigegeben und an den Zugangswegen durch besondere Schilder als dafür freigegeben ausdrücklich gekennzeichnet sind”. |
Brandenburg | Ja | Ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht, Leine darf ein Höchstmaß von 2 Metern nicht überschreiten und muss reißfest sein. |
Bremen | Ja | 15. März bis 15. Juli | |
Hamburg | Ja | Ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht, teilweise dürfen Hunde in Walderholungsgebieten und im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe nicht mitgeführt werden. |
Hessen | Ja | 1. März bis 30. Juni | Beschränkt sich auf einige Kommunen. |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ganzjährig | |
Niedersachsen | Ja | 1. April bis 15. Juli | |
Nordrhein-Westfalen | Nein | Ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Rheinland-Pfalz | Nein | Ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Saarland | Ja | 1. März bis 30. Juni | |
Sachsen | Nein | Ggf. Sonderregelungen in den Gemeinden | |
Sachsen-Anhalt | Ja | 1. März bis 15. Juli | |
Schleswig-Holstein | Ja | Ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht im Wald; vom 1. April bis 30. September gilt außerdem ein Hundeverbot an Stränden – davon ausgenommen sind ausgewiesene Hundestrände. |
Thüringen | Ja | Ganzjährig | Ganzjährige Leinenpflicht im Wald |