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Schwedens Gesetz zur Hundehaltung

Besonders in Haushalten mit zwei Vollzeit-Arbeitenden kann es schonmal dazu kommen, dass der Hund einige Zeit alleine verbringen muss. In Schweden hat man dafür ein Gesetz erlassen, das den Hundehaltern sagt, wie lange ein Hund maximal alleine im Haus oder der Wohnung sein darf.

Das offizielle schwedische Tierschutzgesetz besagt: “Dogs should be walked at least every six hours during the day”. In Schweden ist es tatsächlich illegal, einen Hund länger als sechs Stunden alleine zu lassen (Prince EAFinansforbundet).

Das Gesetz wird streng durchgesetzt: “You cannot leave your dog alone for more than six hours. You cannot tether it outside for more than one hour. You cannot crate it for extended periods.”

Titelbild: AdobeStock / Inna Vlasova

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