So klappt’s auch mit dem Nachbarn
Wer seinem Stubentiger Freigang gewährt, wird es nicht verhindern können, dass dieser auch in Nachbars Gärten nach dem Rechten schaut. Schnell kann dann die gute Nachbarschaft in Mitleidenschaft geraten, wenn sich die Samtpfote im fremden Garten austobt. Auch wenn es für uns Katzenhalter nicht so schlimm ist, dass Mieze ihr Geschäft in den Blumenkübel verrichtet und dabei sämtliche Blumen ausgräbt oder den Goldfisch aus dem Teich angelt, so kann der Nachbar hier ganz anderer Ansicht sein. Nehme die Beschwerden ernst und sei verständnisvoll.
Nette Gesten entschärfen die Situation
Für eine gute Nachbarschaft solltest du entgegenkommend reagieren. Lade deinen Nachbarn zum Kaffee ein und bespreche Möglichkeiten, um die Ärgernisse aus dem Weg zu räumen. Überrasche ihn mit einer neuen Blume oder ersetzen Sie ihm den Goldfisch. Bei extremen Katzenhassern wird das natürlich nichts bewirken. Aber einsperren müssen Sie Ihre Samtpfote trotzdem nicht. Diesem ungemütlichen Zeitgenossen würde auch weiterhin etwas einfallen, was ihm nicht passt. Die Samtpfote ist zwar über die Privathaftpflicht mitversichert.
Bagatellschäden sollte man aber besser aus der eigenen Tasche bezahlen. Nimmt man die Versicherung zu oft in Anspruch, droht die Kündigung.
Unerwünschtes Füttern
Die meisten Menschen mögen Katzen. Sie freuen sich über ihren Besuch im Garten oder auf der Terrasse und nicht selten wird die Samtpfote mit Futter und Leckerlis verwöhnt. Was aber, wenn du das gar nicht möchtest? Ganz schlimm ist es, wenn die Katze allergisch auf bestimmte Produkte reagiert oder nur spezielles Diätfutter fressen darf. Hier hilft nur ein freundliches und klärendes Gespräch. Am besten gibt man dem fütternden Nachbarn ein paar erlaubte Leckereien, die er in einem bestimmten Umfang verfüttern darf. Ein Futterverbot hilft meist nicht. Natürlich möchte man seine Katze nicht teilen, aber ein so katzenlieber Nachbar käme vielleicht auch als Catsitter während der Urlaubszeit infrage. Nutze also dies zu eurem Vorteil.
Allergiker im Haus
In einem Mietshaus hast du als Katzenhalter schon mal schlechtere Karten, wenn dort ein Allergiker lebt. Manche Gerichte verbieten dann die Katzenhaltung, manche sprechen sich für den Katzenhalter aus. Was allerdings fast immer zu Ärgernissen führt, ist extremer Katzengeruch. Den muss kein Nachbar hinnehmen. Abhilfe schafft hier nur pingelige Hygiene in der Katzentoilette. Auch ständiges, lautes Miauen oder eingebaute Katzenklappen ohne Genehmigung können zu Problemen mit den Nachbarn führen. Als Tierhalter sollte man die Nerven seiner Mitmenschen nicht überstrapazieren.
Fazit
Was wir als Lapalie empfinden, kann für einen anderen eine große Belästigung darstellen. Also, immer Rücksicht nehmen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn.